Batteriegesetz - BattG

Hinweis zur Batterie-Verordnung für unseren Onlineshop

Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,

im Rahmen unseres Engagements für den Umweltschutz und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben möchten wir Sie über die wichtigsten Punkte der Batterie-Verordnung (BattG) informieren:

Pflichten des Händlers

Als Händler sind wir verpflichtet, alle Batterien, die wir in unserem Sortiment anbieten, entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zu kennzeichnen und zu entsorgen. Wir sorgen dafür, dass die Batterien umweltgerecht gesammelt und entsorgt werden.

Pflichten der Verbraucher

Sie, als Verbraucher, sind gesetzlich verpflichtet, gebrauchte Batterien nicht in den Hausmüll zu werfen, sondern diese bei kommunalen Sammelstellen oder in unserem Geschäft bzw. bei autorisierten Sammelstellen abzugeben.

Hinweis auf das Symbol

Batterien, die mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet sind, dürfen nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden.

Rücknahme und Recycling

Sie können Ihre alten Batterien kostenlos bei uns oder bei kommunalen Sammelstellen abgeben. Wir sind verpflichtet, die Batterien umweltgerecht zu entsorgen und das Recycling zu fördern.

Informationen zum Schadstoffgehalt

Batterien, die Schadstoffe enthalten, sind entsprechend gekennzeichnet (z.B. mit dem chemischen Symbol für Cadmium, Blei oder Quecksilber). Diese Kennzeichnung finden Sie auf der Batterie.

Wenn Sie Fragen zur Entsorgung oder zu unseren Pflichten haben, können Sie sich jederzeit an uns wenden: [Kontaktinformationen].

Vielen Dank für Ihre Unterstützung im Umweltschutz!

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